Gut zu wissen: Hundehaftpflichtversicherung Hundetypen

Gelten unterschiedliche Bedingungen der Hundehaftpflichtversicherung für Hunde bei unterschiedlichen Hundetypen bzw. Hunderassen?

Nicht alle Bundesländer schreiben es vor, dass Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. In den Bundesländern in denen der Abschluss Pflicht ist, wird häufig nach Hunderassen unterschieden. Die Unterscheidung bezieht sich hierbei auf die Wahrscheinlichkeit das eine Hunderasse eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Genauer gesagt: liegt eine durchschnittliche oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit vor. Die Rassen bei denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der allgemeinen Gefährdung angenommen wird werden auf einer Rasseliste geführt und werden demnach als Listenhunde bezeichnet. DieTatsache, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist zeigt, das es keine allgemeine gesetzliche Vorgabe gibt eine solche Liste zu führen.

Bundesländer entscheiden für sich: es gibt Keine einheitliche Regelung

Neben der unterschiedlichen Handhabe der Länder ob eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht oder nicht, gibt es auch in der Einstufung der Hunderassen nach ihrer Gefährlichkeit keine einheitliche Regelung. Es kann also durchaus sein, dass eine Hunderasse in Sachsen nur als durchschnittlich gefährlich eingestuft wird – die gleiche Hunderasse in Nordrhein-Westfahlen dagegen als aggressiv und damit entsprechend gefährlich einstuft wird. Diese Tatsache kommt also ggf. bei der Prüfung des Hundehalters nach seiner Versicherungspflicht noch erschwerend hinzu. Es gilt somit am jedem Standort individuell zu prüfen ob der die eigene Hunderasse ein Listenhund ist oder nicht.

Für Listenhunde gelten besondere Vorschriften

Wer sich mit dem Gedanken trägt sich einen Listenhund zuzulegen, sollte einkalkulieren das er bei der Haltung mit verschärften Vorschriften zu rechnen hat. Zumeist wird dem Hundebesitzer auferlegt das Tier einem Wesenstest zu unterziehen um zu belegen, dass von diesem Tier keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.  Grundsätzlich sind die Bundesländer berechtigt für Listenhunde und ihre Besitzer besondere Auflagen festzulegen.

Hundehaftpflichtversicherung Tarifrechner

Abbildung: Beliebteste Hunderassen 2014 nach der Anzahl neugeborener Welpen (in Tsd.)

Hundehaftpflicht Hunderassen

Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/29273/umfrage/hundezucht-beliebteste-hunderassen-in-deutschland/

Listen- und Kampfhund: Der Unterschied

In den Bundesländern erfolgt eine Unterscheidung von gefährlichen zu aggressiven Hunderassen über Listenhunde und Kampfhunde. Die Einstufung einer Hunderasse als Kampfhund ist deutschlandweit nahezu einheitlich, die Einstufung einer Rasse als Listenhund dagegen sind meist von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich. Damit ist es also möglich, dass eine Hunderasse in Sachsen als unbedenklich und somit nicht als Listenhund eingestuft wird, die gleiche Rasse aber in NRW sehr wohl auf der Liste steht. Damit ist es auch nicht ungewöhnlich, dass die Anforderungen an die Halter deutschlandweit sehr unterschiedlich geregelt sein können.

Einstufung als Listenhund: nicht zwingend abhängig von der Körpergröße

Ohne Vorwissen könnte schnell der Eindruck entstehen das die Einordnung einer Hunderasse als Listenhund im direkten Zusammenhang mit dem Gewicht und der Körpergröße eines Hundes abhängt. Diese Einschätzung lässt sich aber nicht in jedem Fall bestätigen. Zu den Listenhunden können sehr wohl auch kleine Hunderassen zählen, wenn sie durch ein temperamentvolles und lebhaftes Wesen ebenfalls so eingestuft werden das von durchaus auch eine Gefahr ausgehen kann. Viele kleine Hunderassen sind aufgrund ihrer evolutionären Wurzeln durchaus temperamentvoll. Daher muss man grundsätzlich festhalten, dass eine Hundehaftpflicht auch für kleine Hunderassen zu empfehlen ist, die nicht als Listenhund eingestuft werden und für die somit ggf. keine Versicherungspflicht besteht.

Aber: Große Hunderassen häufig Listenrassen

Die meisten Gemeinden in Deutschland sind der Meinung, dass von großen Hunderassen eine besonders hohe Gefahr ausgeht und Stufen die damit häufig als Listenhund ein. Dies gilt insbesondere für viele Jagdhund Rassen, Dobermänner, Schäferhunde oder auch Rottweiler. Die langläufige Meinung: gerade diese Hunderassen sind in der Lage Menschen nicht unerhebliche Verletzungen zuzufügen. Vor diesem Hintergrund ist es gerade für die groß gewachsenen Hunderassen – wie bspw. den oben genannten – sehr zu empfehlen, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen auch wenn ggf. eine Pflicht am aktuellen Wohnort nicht besteht.

Einigkeit in Bezug auf Kampfhunde: sie sind häufig eindeutig klassifiziert

Entgegen den Unterschieden in Bezug auf Listenhunde kann man bei Kampfhunden nahzu von einer bundesweiten Einigkeit sprechen – auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen. In den meisten Bundesländern gelten die gleichen Hunderassen als Kampfhunde und finden sich somit auch in der Liste der Kampfhunde wieder. Rassen die als Kampfhund eingestuft werden obliegen immer sehr hohen Anforderungen und Vorschriften an die sich deren Hundehalter halten müssen.

Ebenfalls eindeutig: die Klassifizierung von ungefährlichen Hunderassen

Eine ähnliche Einikeit bzgl. der Einstufung von Hunderassen wie bei den Kampfhunden gibt es in der Regel auch bei den als ungefährlich eingestufen Rassen. Zu den ungefährlichen Hunderassen zählen sowohl kleine wie große Hunde und so zählen bspw. Möpse (als Vertreter kleiner Hunderassen) oder Labradore (für etwas größer gewachsene Rassen) zu den ungefährlichen Hunderassen. Bei diesen als ungefährlich eingestuften Rassen ist zu überlegen ob eine Hundehalterhaftpflicht unbedingt erforderlich ist. Eine Versicherungspflicht wird zumeist nicht bestehen – es kann nur ggf. ratsam sein sich für den Fall der Fälle abzusichern da es durchaus auch beim spielen und herumtollen zu Unfällen kommen.

Unter Umständen mit Risikozuschlag: Versicherungsschutz für Kampfhunde

Für Hunde die als Kampfhunde oder Listenhunde eingestuft werden muss in der Regel auch Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Das liegt daran, das diese Einstufung nur bei Rassen gemacht wird bei denen statistisch eine größere Gefahr besteht das sie Schaden anrichten und z.B. Menschen verletzen.

Neben der offziellen Einstufung von Bundesländern, Städten oder Gemeinden haben Versicherer oftmals eigene Listen zur Einstufung von Hunderassen. Ggf. kann es also durchaus sein, dass Versicherer eine noch strengere Einstufung bestimmter Rassen vornehmen was sich entsprechend in den zu zahlenden Beiträgen nieder schlägt. Die Versicherungsgesellschaften gehen bei diesen Hunderassen davon aus das ein erhöhtes Versicherungsrisiko besteht was dazu führt das für sie ein Risikozuschlag erhoben wird.

Da von diesen Hunden statistisch gesehen eine größere Gefahr ausgeht, Menschen zu verletzen, müssen Hundehalter für ein solches Tier oftmals eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.

Um den von Ihnen zu zahlenden Versicherungsbeitrag Ihrer Hundehalterhaftpflicht zu reduzieren gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten: lesen Sie hier unsere Tipps zur Beitragsreduzierung.

Hundehaftpflichtversicherung Tarifrechner